
E-Rechnungen werden ab diesem Jahr Stück für Stück Pflicht, für fast alle. Noch gibt es Übergangsregelungen und Ausnahmen, aber das Thema beschäftigt die gesamte Wirtschaft. Eines der vielen auszufüllenden Felder ist die "Buyer Reference", eine eindeutige ID des Rechnungsempfängers. Und an der Stelle kommt es bei Nutzern und Software-Herstellern häufig zu einem Missverständnis mit der Leitweg-ID.
Neulich hatte Christian ein Tool für E-Rechnungen vorgestellt - das mich nicht wirklich glücklich gemacht hat. Der Hauptgrund: Es erstellt Dokumente nach XRechnung-Standard, validiert diese Dokumente allerdings nicht. Sprich: Man kann damit nicht standardkonforme Dokumente erstellen, ohne darauf hingewiesen zu werden. (Das mag sich zwischenzeitlich natürlich geändert haben, das Tool wird aktiv entwickelt.)
Problematisch ist etwa die besagte Buyers Reference mit dem Kürzel BT-10. Hier zwei Auszüge aus dem Standard Version 3.0.2. Zunächst zum Informationselement INVOICE auf Seite 35:
"Für die Darstellung der Leitweg-ID wird das in XRechnung verpflichtende Feld Buyer Reference benutzt."
Und später, unter weiteren Geschäftsregeln für öffentliche Auftraggeber unter 12.6:
"BR-DE-15 Das Element "Buyer reference" (BT-10) muss übermittelt werden."
Der zweite Satz bezieht sich freilich ausschließlich auf öffentliche Stellen. Und im ersten Satz wird die Leitweg-ID erwähnt, eine Kennung, die öffentliche Stellen nutzen. Ich muss an dieser Stelle mutmaßen, dass das Missverständnis auf diesen beiden Stellen basiert.
Das Missverständnis: "Buyer reference"/BT-10 wird immer wieder fälschlicherweise synonym zur Leitweg-ID genutzt und folglich herrscht häufig die Meinung, BT-10 sei nur für (Rechnungen an) öffentliche Stellen verpflichtend.
Dabei steht es ganz klar in Satz 1:
"... das in XRechnung verpflichtende Feld Buyer Reference ..."
Der Rest spielt keine Rolle, BT-10 ist laut XRechnung verpflichtend. Und trotzdem gab es sowohl bei uns intern als auch in etlichen Foren Diskussionen, und vor allem: Entsprechend falsche Umsetzungen in Tools zur XRechnung.
Nun müsst Ihr Euch aber nicht auf mich und Grammatik verlassen, die KoSIT bestätigt uns auf Nachfrage:
"... bei der Nutzung von XRechnung ist BT-10 verpflichtend unabhängig von der Anwendungsdomäne B2G oder B2B."
Eigentlich ist es aber noch viel einfacher: Von der KoSIT gibt es auch einen Open-Source-Evaluator für den eigenen Standard, umgesetzt zum Beispiel hier von Baden-Württemberg
Um es mal mit meinen eigenen Worten zu sagen: BT-10 ist eine MUSS-Anforderung und die Leitweg-ID ist eine mögliche Umsetzung dieser Anforderung im B2G-Bereich. Im B2B-Bereich kann die BT-10-Anforderung mit einer beliebigen ID umgesetzt werden.
Wenn immer noch etwas unklar ist, fragt!
Oder beschäftigt Euch näher mit dem Standard: Wir zeigen etwa, wie man eine XRechnung ohne spezielle Rechnungs-Tools per Skript erstellt - mittel praktisch, aber sehr lehrreich 😉 Und wenn Euch das zu nerdig ist: