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Digitales Erbe bei Google verwalten

Viele Menschen treten plötzlich und unerwartet ab. Für die Erben ist das sehr unangenehm, weshalb Ihr Euren digitalen Nachlass rechtzeitig regeln solltet.

Egal ob Autounfall, Krankheit oder schlicht das Klavier aus dem 12. Stock: Wenn Gevatter Tod zuschlägt, ist geschieht das meist plötzlich und unerwartet – auch bei jungen Menschen. Das Problem dabei: Wer sich die Blümchen von unten anschaut, kann keine Passwörter mehr verraten. Und das ist im Fall des Google-Kontos, in dem meist viele wichtige Dinge gespeichert sind, eher schlecht. Grund genug also, den digitalen Nachlass bei Google zu regeln.

Digitales Erbe bei Google: Was passiert mit dem Account?

Wenn Ihr Euer digitales Erbe bei Google regeln wollt, solltet Ihr Euch natürlich zunächst Gedanken darüber machen, ob Euer Konto nach Eurem Tod von jemandem übernommen oder schlicht gelöscht werden soll. Google bietet Funktionen für beides. Der Vorteil des Löschens ist natürlich, dass niemand an Eure Daten kommt. Was gleichzeitig leider auch der Nachteil ist, denn nicht selten stehen Eure Erben vor dem Problem, dass sie Eure Fotos oder Eure E-Mails benötigen, aus Erinnerungsgründen oder um Dinge zu regeln.

Google-Konto bei Inaktivität automatisch löschen lassen

Falls Ihr Euch entscheidet, Euer Konto nach Eurem Tod einfach verschwinden zu lassen, findet Ihr die nötige Funktion beim Kontoinaktivität-Manager von Google. Nach dem Einloggen findet Ihr eine Eingabemaske, in der Ihr Euren digitalen Nachlass bei Google regeln könnt.

Kontoinaktivität-Manager: Ablaufdatum des Google-Kontos festlegen.
Kontoinaktivität-Manager: Ablaufdatum des Google-Kontos festlegen.

Neben dem Todesfall gibt es natürlich noch weitere Gründe, warum Ihr nicht mehr auf Euer Konto zugreift: Etwa, weil Ihr eine Schwerstbehinderung erlitten oder ins Koma gefallen seid. Dementsprechend wichtig ist es, den Inaktivitätszeitraum relativ lange zu wählen, schließlich besteht in solchen Fällen die Aussicht auf Besserung. Ihr habt die Möglichkeit, 3, 6, 12 oder 18 Monate als Zeitraum festzulegen: Die 18 Monate sind der Maximalwert und in den allermeisten Fällen auch sinnvoll.

18 Monate sind ein guter Zeitraum, um aus einem Koma aufzuwachen.
18 Monate sind ein guter Zeitraum, um aus einem Koma aufzuwachen.

Ab drei Monaten vor Ablauf dieses Zeitraums werdet Ihr mehrfach von Google kontaktiert. Ihr müsst Euch, wenn Ihr eine solche Mail erhaltet, einmal regulär via Browser bei Google einloggen, um den Zeitraum neu zu starten. Passiert trotz der Kontaktierung nichts, könnt Ihr das Konto löschen lassen: Schaltet dazu ganz unten im Manager „Ja, mein inaktives Google-Konto löschen“ ein.

Wenn Ihr diesen Schalter umlegt, wird Euer Google-Konto drei Monate nach Ablauf der Frist gelöscht.
Wenn Ihr diesen Schalter umlegt, wird Euer Google-Konto drei Monate nach Ablauf der Frist gelöscht.

Google-Nachlassverwalter benennen

Alternativ oder zusätzlich könnt Ihr auch noch einen digitalen Nachlassverwalter benennen. Der bekommt – nach Euren Vorgaben – Zugriff auf das komplette Google-Konto oder einen Teilbereich. Die Person sollte jemand sein, dem Ihr zu 100 Prozent vertraut: Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister oder bester Freund – das ist natürlich Eure Sache. Klickt auf „Person hinzufügen“ und gebt hier die E-Mail-Adresse der Person ein.

Der Nachlassverwalter sollte jemand sein, dem Ihr voll und ganz vertraut.
Der Nachlassverwalter sollte jemand sein, dem Ihr voll und ganz vertraut.

Anschließend fragt Google Euch, welche Informationen Ihr „vererben“ möchtet. Hakt an, was Euch wichtig erscheint oder klickt einfach auf „Alle auswählen“ und entfernt anschließend die Haken bei Dingen, die die genannte Person nichts angehen. Auf diese Weise stellt Ihr sicher, dass nach Eurem Tod nur Informationen herausgegeben werden, die Ihr auch wirklich „vererben“ wollt. Wenn Ihr etwa keine Fotos vererben wollt, entfernt den Haken bei „Google Fotos“ und so weiter.

Viele Checkboxen, die Ihr Euch genau anschauen solltet.
Viele Checkboxen, die Ihr Euch genau anschauen solltet.

Zuguterletzt könnt Ihr noch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung für die Person anlegen und eine persönliche Nachricht aus dem Grab (höhö) anlegen. Wichtig ist, dass Ihr diesen Nachlassverwalter-Eintrag regelmäßig überprüft: Einerseits darauf, ob Ihr der Person noch vertraut. Und andererseits darauf, ob die angegebenen Daten und Freigaben noch stimmen. Falls nicht, könnt Ihr die Person einfach entfernen oder bearbeiten. Ihr könnt bis zu 10 Personen anlegen.

Zwei-Faktor-Authentifizierung für den digitalen Erben bringt zusätzliche Sicherheit.
Zwei-Faktor-Authentifizierung für den digitalen Erben bringt zusätzliche Sicherheit.

Der digitale Nachlass bei Google ist wichtig!

Es gibt viele gute Gründe, warum Ihr Euren digitalen Nachlass bei Google jetzt sofort regeln solltet: Das oben erwähnte Klavier wartet schon – und Ihr könnt Euch niemals sicher sein, ob Ihr morgen noch aufwacht, jemals wieder nach Hause kommt oder sonstige akute Probleme mit Eurer Lebensdauer auftreten. Google hat einen riesigen Datensatz von Euch, der viele sehr persönliche Dinge enthält. Diese solltet Ihr nach Eurem Tod verschwinden lassen – oder jemandem übergeben, der den digitalen Nachlass verwaltet!

Facebook: Digitalen Nachlass regeln

Christian Rentrop

Diplom-Journalist, Baujahr 1979. Erste Gehversuche 1986 am Schneider CPC. 1997 ging es online. Seither als Schreiberling in Totholzwäldern und auf digitalen Highways unterwegs. Öfter auch auf der Vespa oder mit dem Wohnwagen unterwegs. Seit 2020 Tochtervater, dementsprechend immer sehr froh über eine kleine Kaffeespende.

6 Kommentare

  1. An den digitalen Nachlass habe ich Erben gar nicht gedacht, obwohl das wirklich wichtig ist. Gut zu wissen, dass man auf Google schon einen Nachlassverwalter bestimmen kann. Ich frage mich allerdings, wie das im Erbrecht geregelt ist. Bekommt man beim Erbe auch Zugangsdaten übertragen?

  2. Es ist schon interessant, mit welchen Themen man sich beim Erbrecht auseinandersetzen muss. Mir war noch nicht bewusst, dass auch Google Accounts oder sonstige Social Media Accounts auch vererbt werden können. Die Löschung von diesen finde ich allerdings auch sehr schade.

  3. Vielen Dank für den Artikel! Das ist ein Thema, was ich nicht sonderlich im Kopf hatte, bis mein Vater es vor kurzem angesprochen hat. Es ist gut zu wissen, dass Google dafür Voraussetzungen hat. Allerdings überlegt mein Vater, seine Daten einfach bei dem Anwalt für Erbrecht zu hinterlegen, damit wir nach seinem Tod die Konten deaktivieren können. Mal schauen, vielleicht ist er auch offen für ein wenig Arbeit seinerseits.

  4. Schöner Artikel! ? Endlich geht’s in die richtige Richtung.
    Hinterbliebene haben meist schon genug Dinge zu erledigen, die Kopfschmerzen bereiten. Schön, dass dadurch etwas Automatismus in diese Zeit der emotionalen Ausnahmesituation kommt.
    Jetzt müssen die Lebenden das Angebot nur nutzen und da wird’s die tolle Funktion schon wieder etwas weniger attraktiv, da die aktive Planung des eigenen Ableben nicht unbedingt der schönste Zeitvertreib ist. Meist fallen einem bessere Dinge ein. Dabei lebt es sich viel schöner, ist man sich der eigenen Sterblichkeit bewusst. LG

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