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Anleitung: Ebay-Kauf rückgängig machen

Und hoppla, plötzlich ist es passiert: Ihr habt einen Artikel im Eifer des Gefechts bei Ebay ersteigert und erst anschließend gesehen, dass er Eigenschaften hat, die Ihr nicht braucht? Etwa eine englische Tastatur bei einem Notebook? Tja: In solchen Fällen ist guter Rat teuer, denn erstmal seid Ihr natürlich verpflichtet, den Artikel abzunehmen – schließlich handelt es sich um einen gültigen Kaufvertrag. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, für die Stornierung eines Ebay-Kaufs zu sorgen.

Möglichkeit 1: Professioneller Verkäufer? Rückgaberecht nutzen

Die wohl einfachste Möglichkeit nach einem Fehlkauf per Sofort-Kaufen ist die Variante mit einem professionellen Verkäufer. Der muss den Artikel binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücknehmen, Stichwort Fernabsatzgesetz und Schuldrechtsmodernisierung. Bezahlt den Artikel also, lasst ihn Euch zuschicken – und leitet nach Erhalt eine Rückgabe ein. Alles, was Ihr schlimmstenfalls bezahlen müsst, sind die doppelten Versandkosten.
Natürlich sind professionelle Händler in aller Regel sehr kulant: Eventuell könnt Ihr durch Kontaktaufnahme auch den Versand generell verhindern, etwa dann, wenn der Kaufvertrag über eine Online-Auktion geschlossen wurde, derzufolge die gesetzlichen Regelungen nicht greifen. Schreibt den Verkäufer an und fragt ihn, ob Ihr vom Vertrag zurücktreten könnt. Bei Profis ist das meist unproblematisch, Ebay hat dafür extra die Kauf-abbrechen-Funktion eingerichtet.

Hunderttausende tolle Angebote – trotzdem solltet Ihr mit System bieten.
Hunderttausende tolle Angebote – trotzdem solltet Ihr mit System bieten.

Möglichkeit 2: Privatauktionen stornieren

Wesentlich problematischer sind Privatauktionen: Ihr habt zu schnell oder zu viel geboten und plötzlich einen Artikel ersteigert, den Ihr gar nicht haben wollt. Das ist grundsätzlich Spaßbieterei und grundsätzlich hat der Verkäufer jedes Recht dazu, auf Zahlung und Abnahme des Artikels zu bestehen. Wenn Ihr also nach dem Spaßbieten plötzlich Bedenken habt, seid Ihr dem guten Willen des Verkäufers ausgeliefert. Schreibt diesem also eine Mail und bittet ihn, vom Kauf zurücktreten zu können. Bietet im Zweifel an, die Einstellgebühren für einen erneuten Verkauf zu übernehmen. Die Ebay-Provision könnt Ihr Euch ersparen, indem der Verkäufer die Kauf-abbrechen-Funktion nutzt.

Bleibt immer freundlich und sachlich und zeigt Reue – die meisten Privatverkäufer mögen mit Rechtsmitteln drohen, allerdings wissen sie auch, das Prozessieren in Deutschland die Hölle ist. Vermeidung ist daher von beiden Seiten üblicherweise gewünscht und Ihr habt gute Chancen auf eine Rückabwicklung.

Möglichkeit 3: Privatverkauf aufgrund von Mangel zurückgeben

Natürlich gibt es noch die Möglichkeit, den falschen Artikel zunächst zu bezahlen und zu erhalten. Ihr könnt Euch anschließend überlegen, was Ihr macht. Entweder, Ihr verkauft das Produkt einfach selber bei Ebay weiter, was Euch allerdings recht teuer zu stehen kommt. Oder Ihr schaut nach Mängeln, die in der Auktionsbeschreibung nicht genannt wurden. So kann es z.B. sein, dass aus der Artikelbeschreibung und den Bildern ein großer Kratzer oder eine falsche Ausstattung nicht ersichtlich war. Oder der Verkäufer hat nicht im Verkaufstext auf die englische Tastatur hingewiesen, solche Dinge. In diesem Fall solltet Ihr nach Erhalt des Artikels freundlich (!) auf den Verkäufer zu gehen und ihn hinweisen, dass das Produkt nicht der Beschreibung entspricht. Die meisten Verkäufer werden in diesem Fall einlenken und den Verkauf zurück abwickeln. Wichtig ist, dass Ihr mit Paypal bezahlt, denn der dort vorhandene Käuferschutz kann in solchen Fällen ein zusätzliches Druckmittel sein.

Möglichkeit 4: Zank mit dem Verkäufer

Falls alle Stricke reißen, müsst Ihr den Artikel abnehmen. Wie gesagt: Bleibt freundlich, auch wenn sich der Verkäufer als ausgemachtes Scheusal entpuppt. Den Fehler habt schließlich Ihr gemacht: Ihr habt auf etwas geboten, was Ihr nicht haben wolltet! Wenn die Situation trotzdem eskaliert oder der Verkäufer sich stur stellt, lasst es einfach gut sein: Ein Rechtsstreit ist langwierig, teuer und Ihr habt eine nicht zu verachtende Chance, zu verlieren. Das ist es nicht wert. Lasst es nicht drauf ankommen. Bezahlt den Artikel, lasst ihn Euch zuschicken und verkauft ihn selber weiter. Die anfallenden Ebay-Gebühren samt Provision könnt Ihr als Lehrgeld verbuchen.

Gekauft ist gekauft – besser, Ihr bezahlt einfach und guckt, was Ihr mit dem Artikel macht.
Gekauft ist gekauft – besser, Ihr bezahlt einfach und guckt, was Ihr mit dem Artikel macht.

Spaßbieten einfach sein lassen

Aber sind wir einmal ehrlich: Fehlkäufe bei Ebay resultieren in aller Regel aus Langeweile oder Mehrfachgeboten: Ihr habt an einem Sonntagabend gleich 10 Gebote für verschiedene Macbooks gesetzt? Pech, wenn Ihr nicht nur eins, sondern mehrere gewinnt. Denn die müsst Ihr dann eigentlich auch abnehmen. So sind die Ebay-Regeln. Privatverkäufer ärgern sich in aller Regel über Spaßbieter und zeigen entsprechende Härte bei der Abwicklung. Und das ist auch richtig so. Aus genau diesem Grund ist es wichtig, nicht einfach blöd auf Ebay-Artikel zu bieten: Lest die Artikelbeschreibung vorher genau durch, schaut Euch die Bilder genauestens an. Und setzt erst dann das Gebot. Dann gibt es auch keine Probleme mit Stornierungen. Übrigens: Diese Tipps gelten natürlich auch für andere Verkaufsplattformen mit Auktionen, etwa Hood.de.

Christian Rentrop

Diplom-Journalist, Baujahr 1979. Erste Gehversuche 1986 am Schneider CPC. 1997 ging es online. Seither als Schreiberling in Totholzwäldern und auf digitalen Highways unterwegs. Öfter auch auf der Vespa oder mit dem Wohnwagen unterwegs. Seit 2020 Tochtervater, dementsprechend immer sehr froh über eine kleine Kaffeespende.

2 Kommentare

  1. Na ja. Spaßboeten grundsätzlich als Ursache dafür anzunehmen, dasd man einen gekauften Artikel nicht möchte, ist schon etwas abwertend.

    Es ist mir in über zehn Jahren ein Mal vorgekommen, dass ich beim Beobachten verschiedener Angebote eines Produkts einen Satz der Beschreibung nicht richtig interpretiert habe und diesen dann gekauft.
    Als der Verkäufer nach Bezahlunh nicht zum vereinbarten Termin lieferte und sich auch nicht mehr meldete, habe ich das gegoogelt und den Mangel herausgefunden.
    Der Verkäufer reagierte wieder nicht und ich habe die Lieferung abgelehnt. – Nix: Spaßbieten.
    Gruß

    1. Sie haben das Thema nicht ganz verstanden, hier geht es um Höchstbieter bei Auktionen, die nie vorhatten den Artikel jemals käuflich zu erwerben oder im anderen Fall, irrtümlich das Angebot nicht sorgfältig durchgelesen haben.

      Sie widerum haben einen bezahlten Artikel nicht geliefert bekommen, somit Themaverfehlung.

      Und was haben sie dann gegoogelt und welchen Mangel haben sie dann herausgefunden? Die Lieferung haben sie dann abgelehnt aber das Geld nicht wieder bekommen, weil der Verkäufer wieder nicht reagiert hat oder wie? Hat alles wenig Hand und Fuß was Sie da schreiben, manchmal ist es besser man lässt unüberlegte Kommentare einfach bleiben.

      PS.: Die Spaßbieter sind leider stark zunehmend, da es viele Wiederholungstäter gibt, ohne ersichtlichen Nutzen, sind vermutlich psychische Probleme ursächlich für diesen Schwachsinn. Grundsätzlich finde ich es fragwürdig, notorischen Spaßbietern auch noch Ratschläge zu geben, wie sie nach ihrem verursachten Schaden, noch irgendwie rauskommen aus dem Kaufvertrag, den sie vorher eingegangen sind. Aber stimmt, ich als Privatverkäufer verklage jeden Spaßbieter auf Einhaltung des Kaufvertrags (ohne Rück-gaberecht/Fernabsatzgesetz) und hab noch nie verloren, auch wenn es Zeit kostet. Ist aber die einzige Möglichkeit den Spaßbietern den Spaß am bieten abzugewöhnen.

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