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Warum ist das EU-Roaming bloß so ein Chaos?

Was habe ich darauf gewartet: Am 15. Juni 2017 ist endlich das leidige EU-Roaming gefallen. Mobilfunknutzer in den EU-Mitgliedsstaaten können ihren Tarif im Ausland jetzt endlich so nutzen, als wären sie in ihrem Heimatland. Dummerweise hat sich die EU auf allerlei Zugeständnisse eingelassen – und auch die Mobilfunkbetreiber versuchen, sich um die Regelung zu drücken.

EU-Roaming gilt grundsätzlich immer, aber…

In den FAQs zur EU-Roaming-Verordnung der EU heißt es:

Für welche Verträge gelten die neuen Roaming Regelungen?

Grundsätzlich gelten die Regelungen für alle Verträge. Diese umfassen sowohl Prepaid als auch Postpaid-Verträge.

Mit anderen Worten: Grundsätzlich gilt die EU-Roaming-Verordnung für jeden, inklusive Bestandsverträgen und Prepaid-Tarifen. Das ist im Grunde eine idiotensichere Regelung: Jeder, der Internet auf dem Handy hat, schaltet im Ausland Roaming an – und zack, schon kann er das Internet und Telefonale im Ausland wie im Heimatland nutzen. Was viele nicht wissen: Das gilt jedoch nicht ausnahmslos und für alle Situationen.

… es gibt Ausnahmen und Stolperfallen

Da wäre zum Beispiel die EU-Regelung selber: Roam-like-at-home (RLAH) schließt nämlich zum Beispiel keine internationalen Verbindungen ein. Wenn ich – beispielsweise – in Frankreich Urlaub mache und dort einen Franzosen anrufe, zahle ich nicht die innerfranzösische Mobilfunkverbindung, sondern so, als würde ich den Franzosen von Deutschland aus anrufen. Das ist natürlich soweit logisch.
Fies wird es allerdings, wenn Auslandspakete im Spiel sind: So habe ich bei meinem Anbieter Simply eine dedizierte EU-Flat für Anrufe und ein Gigabyte Internet. Diese beinhaltet „Abgehende Anrufe und SMS (in Fest- und Mobilfunknetze) im Ausland und nach Deutschland sind inklusive.“

Wer länger im Ausland ist, muss aufpassen. (Bild: Pexels.com)
Wer länger im Ausland ist, muss aufpassen. (Bild: Pexels.com)

Und plötzlich kostet es doch!

Was das konkret bedeutet? Nun: Wenn ich in Frankreich meinen Franzosen anrufe, ist das gratis. Allerdings habe ich dann nur ein Gigabyte Internet im Ausland, nicht fünf, wie es die Roam-like-at-home-Regelung vorsieht. Danach wird der Internet-Hahn zugedreht. Die Lösung ist allerdings einfach: Wenn ich im Ausland selten telefoniere, kann ich die EU-Option einfach abstellen, schon gelten die deutschen Konditionen. Voilá: 5 Gigabyte Internet im EU-Ausland, kostenlose Anrufe und SMS nach Hause. Was dann jedoch kostet, und zwar 29 Cent pro Einheit, sind die Anrufe und SMS in EU-Mobilfunknetze – sowohl von zuhause, als auch vom Ausland aus. Hier muss ich als Kunde genau überlegen, was für mich sinnvoller ist – im Zweifel sind es die 5 Gigabyte Internet. Das ist natürlich nur ein Beispiel bei meinem Vertrag – andere Anbieter und Tarife dürften hier weit komplexere Regelungen aufweisen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also seine Vertragskonditionen noch einmal genau prüfen. Vor allem, wenn Ihr echte Flatrates ohne Beschränkung habt: Die sind nämlich von der Regelung dediziert ausgenommen!

Und was ist mit der Schweiz und Norwegen?

Und dann ist da noch die Sache mit der Schweiz und Norwegen: Beide Länder sind keine EU-Mitglieder, auch wenn das viele nicht wissen. Besonders die Schweiz dürfte aber von vielen Deutschen regelmäßig besucht werden, etwa im Transit nach Italien oder Frankreich oder zum Skifahren und Schokofondue-Essen. Ähnliches gilt für Norwegen, was allerdings seltener relevant sein dürfte. Bei meinem Simply-Tarif ist die Schweiz vom EU-Tarif ausgeklammert, ich zahle also in der Schweiz „normales“ Auslandsroaming sowohl für Internet, als auch für Telefonate. Neue Tarife des Anbieters haben hingegen die Schweiz dediziert im EU-Internet-Paket. Aber auch hier gibt es einen Haken: Das Paket muss natürlich aktiviert sein, damit die Schweiz gratis ist – und das beschränkt das Internetvolumen wieder auf das lausige eine Gigabyte. Wer keine solche Option hat, muss Roaming in der Schweiz abschalten, um nicht in die Kostenfalle zu tappen.

Durch die Fair-Use-Policy ist nicht das ganze Datenvolumen im Ausland nutzbar.
Durch die Fair-Use-Policy ist nicht das ganze Datenvolumen im Ausland nutzbar.

Große Schlupflöcher und komplizierte Regeln?

Und dann gibt es noch ein Problem: Die EU hat mehrere große Schlupflöcher für Provider gelassen. Einerseits gibt es eine „Fair-Use“-Grenze, die ausgesprochen schwammig formuliert ist. So heißt es in der EU-Verordnung:

Die Mobilfunkanbieter können ihren Endkunden weiterhin Roamingaufschläge in Rechnung stellen, sofern diese vom Roaminganbieter, anhand der von der Europäischen Kommission erlassenen Regelungen, festzulegende Grenze (Fair-Use-Grenze) überschreiten.

Diese Grenze liegt laut Teltarif.de bei 4,85 Euro pro Gigabyte: Anschließend dürfen die Provider Roaminggebühren in Rechnung stellen. Allerdings müssen sie vorwarnen.

In der EU darf das Roaming jetzt an bleiben.
In der EU darf das Roaming jetzt an bleiben.

Großhandelspreis und Gigabyte-Volumina muss man ausrechnen

Doch genau bedeutet diese Grenze? Nun: Ihr müsst einfach Eure Grundgebühr durch das Inklusivvolumen teilen. In meinem Fall wären das 20 Euro durch 5 Gigabyte gleich 4 Euro pro Gigabyte. Ich liege also unterhalb der Grenze und (theoretisch) könnte mir Simply jetzt bei übermäßiger Nutzung Roaming in Rechnung stellen, muss mich aber 14 Tage vorher warnen – ein „normaler“ zweiwöchiger Urlaub sollte also kein Problem darstellen. Mache ich aber vier Wochen Backpacking-Rundreise in Portugal, könnte es Probleme geben.
Allerdings hat die EU auch für Gigabyte-Preise unterhalb der 4,85 Euro eine Regelung. So schreibt Teltarif.de:

In diesem Fall kommt eine weitere komplizierte Formel zum Einsatz, die den Großhandels­preis für Daten von 9,163 Euro beinhaltet. Dazu wird der Monats­preis des Vertrags durch diesen Großhandels­preis geteilt und dieser Wert verdoppelt. Das Ergebnis ist die Höhe des Gigabyte-Volumens, dass der Nutzer im EU-Ausland ohne weitere Kosten versurfen darf. Darüber hinaus darf der Anbieter Kosten von 9,163 Euro pro GB berechnen.

In meinem Fall hieße das, dass ich bei 5 Gigabyte für 20 Euro folgendes Gratis-Datenvolumen dauerhaft im EU-Ausland nutzen darf: 20 Euro durch 9,163 Euro mal 2 = 4,37 Gigabyte darf ich dauerhaft monatlich verbraten, selbst wenn ich mich länger im EU-Ausland aufhalte. Danach darf mir der Provider 9,163 Euro pro Gigabyte berechnen.

Durch die Fair-Use-Policy ist nicht das ganze Datenvolumen im Ausland nutzbar.
Durch die Fair-Use-Policy ist nicht das ganze Datenvolumen im Ausland nutzbar.

Bremsen, Fallstricke, Roamingblockade beim EU-Roaming

Dass die ganze Geschichte im Anbetracht dieser Gigabyte-Preise für die Provider nicht ganz günstig ist, liegt auf der Hand. Und so haben bereits einige Provider Maßnahmen ergriffen, um sich um die lästige EU-Roaming-Regelung zu drücken. So bieten sie zum Beispiel „National-Tarife“ an, bei denen das EU-Roaming dediziert ausgenommen ist. Das dürfen sie. In der FAQ zur EU-Regelung heißt es:

Was ist Roaming im Sinne der Roamingverordnung?

Sie sind ein Roamingkunde im Sinne der Roamingverordnung, wenn Ihr Mobilfunkanbieter Ihnen die Nutzung Ihres mobilen Endgerätes in einem anderen Mitgliedstaat innerhalb der Europäischen Union ermöglicht.

Mit anderen Worten: Erlaubt der Provider kein Roaming, kann er sich um die Verordnung drücken. Dementsprechend günstig werden solche nationalen Tarife angeboten. Einige Provider versuchen sogar, Bestandskunden solche Tarife aufzudrängen. Passt also gut auf, falls bei Euch demnächst das Handy klingelt und der nette Verkäufer Eures Providers Euch einen supergünstigen Tarif anbietet. Im Zweifel ist es ein solcher National-Tarif!

Fazit: Eine gute Regelung, die aber einfacher sein könnte

Auf meiner persönlichen Seriositätsskala befinden sich Mobilfunkanbieter und die EU-Kommission ungefähr auf einer Ebene mit Immobilienmaklern, Gebrauchtwagenhändlern, Bänkern und SPD-Justizministern. Was von diesen Leuten kommt, ist meist nichts Gutes. Insofern habe ich der EU-Regelung in der derzeitigen Form erst einmal nicht über den Weg getraut. Unter dem Strich ist sie aber grundsätzlich als positiv einzustufen: In den allermeisten Fällen und Nutzungsszenarien haben Mobilfunknutzer nun die Sicherheit, dass das Roaming durch ihren Tarif abgedeckt ist. Aufpassen müssen alle, die im letzten halben Jahr einen Vertrag abgeschlossen oder geändert haben und Menschen, die sich länger als im üblichen Zeitraum von zwei Wochen pro Monat im EU-Ausland aufhalten. Auch Anwender mit sehr volumenstarken Tarifen oder sogar unbeschränkten Flatrates sollten ihre Vertragskonditionen noch einmal genau unter die Lupe nehmen. Und Nutzer, die wie ich eine EU-Flatrate im Tarif haben, sollten noch einmal schauen, ob sie nicht besser laufen, wenn sie diese abschalten. Dann sollte das „freie Internet und Telefonieren“ innerhalb der EU künftig kein Problem mehr sein.

Christian Rentrop

Diplom-Journalist, Baujahr 1979. Erste Gehversuche 1986 am Schneider CPC. 1997 ging es online. Seither als Schreiberling in Totholzwäldern und auf digitalen Highways unterwegs. Öfter auch auf der Vespa oder mit dem Wohnwagen unterwegs. Seit 2020 Tochtervater, dementsprechend immer sehr froh über eine kleine Kaffeespende.

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